Allgemeine GeschÀftsbedingungen

Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Kraftfahrzeug-MietauftrĂ€gen ausdrĂŒcklich die nachstehend aufgefĂŒhrten Mietbedingungen als Vertragsgrundlage an:

Mietzeit und RĂŒckgabe
Die Mietzeit beginnt – unabhĂ€ngig von der tatsĂ€chlichen Abholung – am vereinbarten Tag. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug am umseitig vereinbarten Tag / Uhrzeit in dem von ihm ĂŒbernommenen Zustand zurĂŒckzugeben.

FĂŒr Übergabe und / oder  RĂŒcknahme des Fahrzeuges außerhalb der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeit (Montag – Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr) wird ein Zuschlag in Höhe von je 25,00 EUR berechnet. Die nicht rechtzeitige RĂŒckgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere oder -schlĂŒssel verpflichtet den Mieter zum Ersatz des hieraus entstehenden unmittelbaren Schadens. Im Übrigen ist die MietgebĂŒhr unabhĂ€ngig davon zu zahlen, ob das Fahrzeug tatsĂ€chlich benutzt wurde.

VerfĂŒgungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Kraftfahrzeuge befinden sich in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Fahrzeuge an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne unsere ausdrĂŒcklich und schriftlich erklĂ€rte Einwilligung unzulĂ€ssig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen KĂŒndigung des Mietvertrages und zur RĂŒcknahme der Fahrzeuge berechtigt.
Die Fahrzeuge dĂŒrfen nur auf Mallorca eingesetzt werden. Ein Verlassen der Insel, egal auf welchem Weg, ist verboten.


SchÀden
und Haftung
Die Kraftfahrzeuge sind fĂŒr berechtigte Fahrer gemĂ€ĂŸ 5. dieser Bedingungen vollkaskoversichert. Im Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflicht (50 Millionen pauschal), sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der hinterlegten Kaution 950 € pro Schadensfall. UnabhĂ€ngig davon haftet der Mieter wĂ€hrend der Mietzeit fĂŒr die gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör uneingeschrĂ€nkt, und zwar auch fĂŒr ZufallsschĂ€den. Dies gilt insbesondere bei grob fahrlĂ€ssigem oder vorsĂ€tzlichem Verstoß gegen die Mietbedingungen, gesetzlichen Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Bei grob fahrlĂ€ssigem oder vorsĂ€tzlichem Verstoß gegen die Mietbedingungen steht dem Mieter kein Ersatzfahrzeug zu. Eventuell noch ausstehende Rest-Miettage verfallen und werden nicht erstattet, unabhĂ€ngig von dem entstandenen Schaden. Eine vereinbarte HaftungsbeschrĂ€nkung kann nachtrĂ€glich entfallen, wenn der Mieter seiner vertraglichen AufklĂ€rungspflicht bei UnfĂ€llen nicht nachkommt, insbesondere dem Vermieter keinen sorgfĂ€ltig und wahrheitsgemĂ€ĂŸ ausgefĂŒllten Unfallbericht zur VerfĂŒgung stellt. Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu verstĂ€ndigen. 

Der Mieter hat die Fahrzeuge bei Empfang zu untersuchen und Fotos zu machen. Sie gelten als in einwandfreiem Zustand ĂŒbernommen, soweit evtl. MĂ€ngel nicht bei Empfangnahme ausdrĂŒcklich gerĂŒgt werden. Alle wĂ€hrend der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von bei der Übernahme ausdrĂŒcklich gerĂŒgter MĂ€ngel oder um regulĂ€re lnstandhaltungsmaßnahmen. Von allen wĂ€hrend der Mietdauer auftretenden Defekten oder SchĂ€den an den Fahrzeugen samt Zubehör oder Verlusten ist in jedem Falle wegen der Reparatur sofort telefonisch unsere Weisung einzuholen. Andernfalls trĂ€gt der Mieter die hierfĂŒr anfallenden Kosten und haftet fĂŒr jeden Schaden. Eine Haftung unsererseits fĂŒr direkte oder indirekte SchĂ€den, die infolge von Störungen oder AusfĂ€llen der gemieteten Fahrzeuge samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei der Empfangnahme ausdrĂŒcklich gerĂŒgte MĂ€ngel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder AusfĂ€llen auch weder von der Zahlung der MietgebĂŒhr befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter hat das Fahrzeug pflegeleicht zu behandeln. Wird das Fahrzeug in ĂŒbermĂ€ĂŸig verschmutztem Zustand zurĂŒckgegeben, wird eine Sonderreinigung von 45,00 € fĂ€llig. Es darf i9m Mietfahrzeug nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung mĂŒssen wir eine Komplettreinigung von 120,00 € berechnen. Wird vom Kunden ein Fahrzeugtausch aufgrund eines Mangels am Fahrzeug gefordert und es kann dann kein Mangel festgestellt werden, wird eine administrative GebĂŒhr von 75,00 € (Reinigung und Übergabe) fĂ€llig.


Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle fĂŒr die Benutzung eines Fahrzeugs bestehenden Vorschriften sorgfĂ€ltig zu beachten. Er ist nicht berechtigt, mit dem Kraftfahrzeug gewerbliche Personen- oder Warenbeförderungen (Baumaterial etc.) durchzufĂŒhren. Der Mieter darf das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- oder Sportveranstaltungen nicht benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs ĂŒber das gesetzliche zulĂ€ssige Maß hinaus unzulĂ€ssig. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgfĂ€ltig gegen Diebstahl zu sichern.

Besondere Pflichten des Mieters bzw. des Fahrers bei Unfall: Wir sind sofort telefonisch zu benachrichtigen, die Polizei ist zu rufen, ErklĂ€rungen zur Schuldfrage dĂŒrfen andere Unfallbeteiligten gegenĂŒber nicht abgegeben werden.


Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist sofort bei Buchung ohne jeden Abzug zur Zahlung fĂ€llig. Die Kaution von 950,00 €  ist vor Ort (bei Übernahme) per Kreditkarte (oder in bar / EC Karte zzgl. 25,00 € BearbeitungsgebĂŒhr) zu begleichen. Die Kauution wird auf der Kreditkarte geblockt und automatisch von der Bank wieder freigegeben. Der Mieter ermĂ€chtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, auf Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Fahrzeuge abgestellt sind.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilnichtigkeit
FĂŒr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht Spaniens. Gerichtsstand fĂŒr alle sich aus dem VertragsverhĂ€ltnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist· soweit gesetzlich zulĂ€ssig Palma de Mallorca.

MĂŒndliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine GĂŒltigkeit. Änderungen oder ErgĂ€nzungen dieses Vertrages bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nĂ€chsten kommende Regelung zu ersetzen.


SchÀden am Fahrzeug
Wir haben nicht nur Neufahrzeuge. Anhand Ihrer Buchung haben Sie den Typ / Ausstattung selbst festgelegt. Jedes Fahrzeug wird bei Übergabe und direkt bei RĂŒckgabe fotografiert und evtl. SchĂ€den so dokumentiert. SelbstverstĂ€ndlich steht es jedem Mieter frei, und ist zu empfehlen, selbst auch Fotos aufzunehmen.


GPS Ortung
Alle Fahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass Finka Flitzer GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurĂŒckgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (Mallorca) nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Finka Flitzer. Wir weisen darauf hin, dass Finka Flitzer aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor RĂŒckgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurĂŒckzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den NavigationsgerĂ€ten und Mobiltelefonsystemen zu löschen.